Zulässig sind alle Otto-Kraftstoffe, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Der Ethanol-Anteil darf nicht über 10% liegen (E10 Kraftstoff).
- Der Kraftstoff darf nicht älter als 30 Tage sein.
- Die Oktanzahl muss mindestens 87 oder höher sein.
- Der Kraftstoff darf nicht mit Öl vermischt, verschmutzt oder mit Wasser vermengt sein.
Wird ein E10 Kraftstoff verwendet ist zu beachten, dass durch die Verflüchtigung der Bioethanolanteile der Alterungsprozess des Kraftstoffes beschleunigt wird. Der Kraftstoff verliert somit im Laufe der Zeit an Zündwilligkeit. Wir empfehlen daher bei längerer Lagerung des Kraftstoffes die Verwendung eines Kraftstoffstabilisators.
Unsere Produktempfehlung: ARNOLD 6012-V1-0045.
Optional ist die Verwendung von sogenannten 4-Takt Alkylat Benzin möglich. Diese synthetischen Kraftstoffe sind blei- und benzolfrei und reduzieren durch Ihre rauchfreie Verbrennung deutlich die Gesundheitsbelastung für Umwelt und Anwender. Weitere Vorteile im Vergleich zu konventionellen Gemischzubereitungen sind ein verbessertes Startverhalten sowie höhere Leistung und lange Motorlebensdauer durch die Vermeidung von Ablagerungen beim Verbrennungsvorgang im Zylinder.
Tipp - Lesen Sie auch den Beitrag zum Thema Öl:
https://mtdproducts.zendesk.com/hc/de/articles/115000934585.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.